Begleitete Intervision

Ausgehend von den curricularen Vorgaben für die Erzieher*innenausbildung NRW, wie z.B.

  • Umgang mit Heterogenität (Diversität),
  • integrale Persönlichkeitsentwicklung,
  • individueller Ausbildungsplan,

und

  • angeregt durch die Diskussion über die »Pädagogische Perspektive im Pädagogikunterricht«,
  • ergänzt um die Erfahrungen im Rahmen der Diskussion der »einheimischen Begriffe der Pädagogik« (z.B. Bolle, Schützenmeister 2014) sowie 
  • der »Operation des Pädagogischen«, z.B. die Zeigestruktur der Erziehung (Prange 2006) oder das Fragen bei Benner (2018),

entstand unter Berücksichtigung des »Primats des doppelten pädagogischen Bezugs« Fragen wie:

  • Was ist das Eigentliche der Sozialpädagogik?
  • Gibt es Handlungsformen, die so präsent im sozialpädagogischen Alltag sind, dass diese als Handlungsleitlinien in den Unterricht eingewoben werden sollten?

Bei der Beantwortung der Fragen, stellte sich die »Beratung« als eine wesentliche Handlungsform der sozialpädagogischen Arbeit heraus (Wendt 2015).

Eingebunden in die Suche ist die Überlegung, wie eine Beratungsidee aussehen kann, die einen angemessenen Umgang mit Heterogenität im Unterricht im Rahmen der Fachschule für Sozialpädagogik ermöglicht, aber gleichzeitig die Ressourcen der Schule im Blick behält.

Die „Begleitete Intervision« stellt das Ergebnis dieser Überlegungen dar. Sie symbolisiert wie kein anderer Baustein die Idee einer systemisch-konstruktivistischen Didaktik: So stehen bei der Erarbeitung der »Fälle« Konstruktion, Rekonstruktion und Dekonstruktion erlebter und wahrgenommener Wirklichkeit im Zentrum der gemeinsamen didaktischen Arbeit.

Damit einher geht die Vorstellung, dass die »Begleitete Intervision« ein »konstruktiver Ort« der eigenen Weltfindung ist, an dem die konstruktiven Akte der Schüler*innen und der sie begleiteten Lehrkraft gebündelt werden können, der die Reflexionen an die Falleinbringer*innen in möglichst hoher Selbsttätigkeit zurückgibt, indem diese in Beziehungen ausgehandelt werden (Reich 2000).

Die »Begleitete Intervision« bietet allen Beobachter*innen (Schüler*innen, Lehrkraft) hinreichend Chancen an den Wirklichkeitskonstruktionen der anderen mitzuwirken. Sie sind damit wichtige Katalysatoren für Entwicklungsprozesse.

Meine lerntheoretischen Überlegungen basieren in diesem Zusammenhang auf zwei Idee,

  1. dem Modell des generativen Lernens und
  2. der Vorstellung, dass Lernen ein auf Irritation aufgebauter Selbstorganisationsprozess ist.

 

Generatives Lernen (Püttmann 2019, S. 68)
Generatives Lernen (Püttmann 2019, S. 68)

Dabei greife ich auf die Theorie autokatalytischer  Hyperzyklen als ein Urkonzept der Selbstorgani-sation zurück und leitet daraus die Begleitete Intervision ab.

Daraus ergibt sich eine enge Verbindung zwischen bekannten persönlichkeits- und handlungsorientierten Didaktikansätzen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Püttmann, C. & Küls, H. (2020): Diversität und Heterogenität in Fachschulklassen: Eine didaktische Klippe in der Erzieher*innenausbildung. In: Püttmann, C. & Schützenmeister, J. (Hrsg.) (2020): Studien zum Unterricht und zur Didaktik in der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik. Münster, New York: Waxmann; S. 127-163

Püttmann, C. (2019): Theorie und Praxis einer evolutionären Lehr-Lernprozessgestaltung in der Fachschule für Sozialpädagogik. Didaktik einer systemisch-konstruktivistischen Erzieher*innenausbildung. Baltmannsweiler: Schneider Hohengehren  

Püttmann, C. (2017): Begleitete Intervision. In: Jaszus, R. & Küls, H. (Hrsg.) (2016): Didaktik der Sozialpädagogik. Grundlagen für die Lehr-/Lerngestaltung im Unterricht. 2. Aufl. Stuttgart: Holland & Josenhans Verlag, S. 269-282